Kosten

Kosten in der Wohngemeinschaft
Die Kosten für den laufenden Betrieb der ambulant betreuten Wohngemeinschaft setzen sich aus folgenden Posten zusammen:

1. Wohnkosten, also Miete, bestehend aus Kaltmiete und Nebenkosten
2. Pflege
3. Betreuung, Hauswirtschaft
4. Kosten für Lebensmittel und Verbrauchsgüter

1. Miete und Unterbringung
Die Schwarzachhaus GmbH ist Eigentümer der Immobilie und gibt seine eigenen Kosten direkt weiter (siehe Mietvertrag). Alle Funktionsräume der Wohngemeinschaft sind voll ausgestattet. Das betrifft u.a. den Küchenbereich, den Wohnbereich, den hauswirtschaftlicher Bereich und beide Sanitärbereiche. Ebenso den umlaufenden Flur (Bewegungszone für die Mieter/innen mit hohem Mobilitätsbedürfnis). Die reinen Wohnkosten entsprechen etwa den Mietkosten einer neuwertigen, 1 ½ - 2 - Zimmer-Wohnung (45 – 50 m²) mit gehobener Ausstattung im Umland (bis 50 km) der Städte Ingolstadt oder Eichstätt. Es werden Einzelmietverträge abgeschlossen. Für den einzelnen Mieter/innen entstehen je nach Zimmergöße des Individualzimmers unterschiedlich hohe Mietkosten. Diese liegen z.Zt. bei 585,00 €.

2. Pflege (ambulanter Pflegedienst)
Die Mieter/innen der Wohngemeinschaft sind Mieter ‚in ihrer eigenen Häuslichkeit. Jede/r schließt mit dem ambulanten Pflegedienst einen eigenen Pflegevertrag ab; es gibt also keinen umfassenden Pflegesatz wie in einem Heim. Die Kosten für die Pflege und Betreuung (Leistungen nach dem SGB XI) sind abhängig von einem individuellen Pflegeplan, der für jeden Mieter/ jede Mieterin erstellt wird. Für den Pflegeplan wird der tatsächliche Bedarf genau ermittelt: das geschieht anhand sogenannter ‚Leistungskomplexe’. Im Laufe der Zeit wird dieser Bedarf überprüft und falls erforderlich mit den Angehörigen neu festgelegt. Der individuelle Beitrag, der an den Pflegedienst gezahlt wird, wird von diesem für alle Mieter/innen zusammengefasst (gepoolt). Dadurch entsteht ein gemeinsamer ‚Finanzierungstopf’, aus dem alle benötigten Pflege- und Betreuungsleistungen beglichen werden. Die Leistungen, die vom Pflegedienst im Allgemeinen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, reichen in der Regel nicht aus, um die Betreuungskosten rund um die Uhr abzudecken. Daher wird der Mehrbedarf über einen Betreuungsvertrag (3) abgedeckt. Für die Pflege entstehen somit keine weiteren Kosten.

3. Betreuung und Hauswirtschaftliche Versorgung
Je nach Hilfs- und Pflegebedarf der Mieter/innen muss eine 24-ständige Versorgung organisiert und sichergestellt werden. Die Alltagsbegleitung bzw. –Gestaltung und die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten können aber meist nicht mehr mit den Leistungen durch SGB V abgedeckt werden. In der Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz ist wegen erheblicher Kompetenzeinbußen von der Notwendigkeit einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung auszugehen. Für die Bereitstellung der Alltagsbegleiter die als Bezugs- und Begleitperson den Tagesablauf mit den Mietern und Mieterinnen gemeinsam gestalten, muss ein monatlicher Beitrag aufgebracht werden, dessen Höhe sich an den Kosten des gewählten Anbieters ausrichtet. Die Betreuungskosten betragen derzeit 1.550,00 €.

4. Kosten für Lebensmittel und Verbrauchsgüter
Hierunter fallen die Kosten für Lebensmittel, hauswirtschaftliche Artikel und andere Verbrauchsartikel des täglichen Bedarfs, die bei einer überwiegend gemeinsamen Haushaltsführung üblicherweise anfallen. Die Höhe beträgt zur Zeit 220,00 €.

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